Infektionsschutzgesetz
 

 
Erfüllen der Pflicht zur Schulung über Tätigkeitsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich von Gastronomie, Lebensmittelhandwerk bis soziale Dienstleistungseinrichtungen mit Schulungsnachweis! An Stelle der Gesundheitsausweise nach dem Bundesseuchengesetz schreibt es mit Wirkung vom 01.01.2001 in § 43 die Schulungspflicht alle 2 Jahre über Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich für alle MitarbeiterInnen durch den Arbeitgeber vor. Die Dokumentation dieser Schulung muss der Aufsichtbehörde nachgewiesen werden können. Aufbauend auf die Empfehlungen des Robert Koch Institutes wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Berlin Lichtenberg ein entsprechendes Seminar entwickelt. Die Seminare für MitarbeiterInnen finden auf Anfrage statt. Für verantwortliche MitarbeiterInnen finden ausführliche Tagesseminare zu den Forderungen des Infektionsschutzgesetzes und deren selbständige Umsetzung in der Praxis statt. Handreichungen und Teilnahmezertifikate werden für jede Schulung inklusive zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Inhouseschulungen können vereinbart werden.
 
Die Seminare für MitarbeiterInnen füllen ungefähr vier Stunden.
 
 

Sascha Kühnau | Impressum
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