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Infektionsschutzgesetz
Erfüllen der Pflicht zur Schulung über Tätigkeitsverbote
nach dem Infektionsschutzgesetz für alle Mitarbeiter im
Lebensmittelbereich von Gastronomie, Lebensmittelhandwerk bis
soziale Dienstleistungseinrichtungen mit Schulungsnachweis!
An Stelle der Gesundheitsausweise nach dem Bundesseuchengesetz
schreibt es mit Wirkung vom 01.01.2001 in § 43 die Schulungspflicht
alle 2 Jahre über Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich
für alle MitarbeiterInnen durch den Arbeitgeber vor. Die
Dokumentation dieser Schulung muss der Aufsichtbehörde
nachgewiesen werden können. Aufbauend auf die Empfehlungen
des Robert Koch Institutes wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
Berlin Lichtenberg ein entsprechendes Seminar entwickelt. Die
Seminare für MitarbeiterInnen finden auf Anfrage statt.
Für verantwortliche MitarbeiterInnen finden ausführliche
Tagesseminare zu den Forderungen des Infektionsschutzgesetzes
und deren selbständige Umsetzung in der Praxis statt. Handreichungen
und Teilnahmezertifikate werden für jede Schulung inklusive
zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Inhouseschulungen können vereinbart werden.
Die Seminare für MitarbeiterInnen füllen ungefähr
vier Stunden.
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